Skyscraper




Visualisierung


Formatvorstellung


Der Skyscraper ist ein hochformatiges Werbeformat. Er wird i.d.R. rechtes neben dem Content platziert. Durch sein besonders großes Format ist er sehr prominent und für den User sofort sichtbar.


  Abmessungen


Größe (Breite x Höhe)

  • Skyscraper Ad: 120 x 600 Pixel

  • Wide Skyscraper: 160/200 x 600 Pixel


  Dateigewicht


Dateigewicht: 

  • .gif / .jpg / .png: 40 - 80 KB
  • HTML5: 100 KB initial  (inkl. Tracking) + 200 KB Subload  (inkl. Tracking)




 Werbemittelanlieferung


  • Anlieferung physisch: Bild-Dateiformat .gif, .jpeg, .png oder HTML5

oder

  • Anlieferung per Redirect:  Iframe-Redirect oder Javascript-Redirect

Hinweise: 

  • Sämtliche Trackings bzw. Redirects müssen SSL fähig definiert sein.   
  • Alle bei uns zu nutzenden Werbemitteltags/Trackings müssen die GDPR Makros gemäß TCF v2.0 enthalten und alle genutzten Vendoren müssen im TCF v2.0 (Transparency and Consent Framework) des IAB registriert sein


Anlieferungsfristen: 3 Tage vor Starttermin, bei Tagesfestplatzierung 5 Tage vor Starttermin. Die Anlieferungs-E-Mailadresse ist dem Angebot zu entnehmen



 HTML5


Trackings

Bei der Anlieferung von physischem HTML5 ist folgendes zu beachten:

Es dürfen keinerlei 3rd-Party-Trackings und Clickcommands in die HTML-Datei integriert werden; diese müssen separat anliefert werden und die notwendigen GDPR-Makros für die eingesetzten Vendoren enthalten (mehr Infos zu in den Ströer Tracking Guidelines)



 HTML5 Spezifikationen ....hier aufklappen...


Die Ströer Spezifikationen sind auf stroeer.de umgezogen.
Dort finden Sie die aktuellsten Informationen und Spezifikationen für HTML5-Werbemittel.


Klicken Sie hier: https://www.stroeer.de/planen-buchen/spezifikationen/online-werbung/technische-spezifikationen-fuer-physische-html5-werbemittel/




Auf einem Blick

AnlieferungsformatEinzelne HTML Datei + zusätzliche Bilder/Videos
3rd-Party-Trackingerlaubt
VideoformateH264/mp4 und VP8/WebM
Video Dateigrößemax. 5 MB
Video,- und Audiostartnur nach expliziter Benutzeraktion
Vorlaufzeit5 Werktage bzw. 10 Werktage bei mobilen HTML5-Formaten


Allgemeine Richtlinien


  • Liefern Sie das HTML5-Werbemittel als index.html, mit vollständigem HTML-Syntax (Doctype Definitionen, <head>, <body>, etc.) an.
  • Es sollten so viele Inhalte (Skripte, CSS, etc.) wie möglich in der index.html direkt eingebunden sein, anstatt in separaten Dateien ausgelagert zu werden.
  • Beim Nachladen von externen Ressourcen stellen Sie sicher, dass diese serverseitig für Cross-Domain-Zugriffe freigeben sind (CORS).
  • Benutzen Sie eine alternative Grafik als Ersatz des Werbemitttels, für Browser die HTML5 nicht vollständig unterstützen.
  • Die Orientierung des anzeigenden Gerätes sollte berücksichtigt werden und das Werbemittel für Darstellungen in "Landscape" und "Portrait" optimiert sein.
  • Das Tracking/Zählen von Benutzeraktionen (außer Klicks) durch einen separaten Server muss durch den Werbemittelersteller erfolgen.



JavaScript Richtlinien


  • Verwenden Sie kleine, kompakte JS-Frameworks. Größere Bibliotheken wie jQuery sind in der Regel unnötig und erhöhen die Datenlast des Werbemittels exponentiell.
  • Verkleinern Sie ihren finalen JS-Code so weit wie möglich. Benutzen Sie Minifier oder ähnliche Tools, so dass Ihr Werbemittel so schnell wie möglich zum Betrachter übertragen werden kann.
  • Vermeiden Sie Logs (z.B. console.log oder etc.) und eventuelle Fehler, um die Performance ihres Werbemittels zu optimieren und die Browserkonsole nicht zu überladen.



Klickmessung


Sie haben die Möglichkeit, Klicks auf Verlinkung zu externen Seiten durch den Ströer Digital AdServer messen zu lassen. Dafür muss in dem HTML5-Werbemittel eine dynamische Zuweisung der Link-URLs ermöglicht werden.
Bei Ausspielung des Werbemittels werden die vollständigen URLs von Ströer in das Werbemittel eingefügt und bei Klick des Benutzers gemessen.
Während der Entwicklung des Werbemittels lassen sich die Verlinkungen URL-encoded (encodeURIComponent() ) per GET-Parameter an das Werbemittel übergeben.

ihrWerbemittel.html?clicktag1=http%3A%2F%2Fwww.ihreUrl.de&clicktag2=http%3A%2F%2Fwww.ihreAndereUrl.de
  • Füllen Sie alle zu messende Links mit dem Namen "#clicktag" als Platzhalter und einem gleichlautendem ID-Attribut. Wünschen Sie unterschiedliche Links mit verschiedenen Zielen zu benutzen, müssen Sie die Platzhalter fortlaufend nummerieren ("#clicktag", "#clicktag2", usw.)

    <a href="#clicktag" id="clicktag" target="_blank">Linktext 1</a>
    <a href="#clicktag2" id="clicktag2" target="_blank">Linktext 2</a>
  • Fügen Sie im <head> Ihres Werbemittels folgendes Script ein:

    <script type="text/javascript">
    var getUriParams = function ()
    {
        var query_string = {};
        var query = window.location.search.substring(1);
        var parmsArray = query.split('&');
        if (parmsArray.length <= 0) return query_string;
        for (var i = 0; i < parmsArray.length; i++)
        {
            var pair = parmsArray[i].split('=');
            var val = decodeURIComponent(pair[1]);
            if (val != '' && pair[0] != '') query_string[pair[0]] = val;
        }
        return query_string;
    }();
    </script>
  • Entweder am Ende der HTML-Datei oder beim Initiieren des Werbemittels muss die dynamische Zuweisung der URLs mit folgendem Code ausgelöst werden:

    <script type="text/javascript">
        document.getElementById('clicktag').setAttribute('href', getUriParams.clicktag);
        document.getElementById('clicktag2').setAttribute('href', getUriParams.clicktag2);
    </script>

Vorabtest Klickmessung



  • Die Werbemittel sollen von der Kreativagentur auf funktionierende clicktag-Übergabe getestet werden, damit unnötige Feedbackschleifen ausgeschlossen werden können.
  • Test: html5werbemittel.html?clicktag=%LANDINGPAGE%

*%LANDINGPAGE% ist mit einer Testzielseite zu ersetzen und muss URL - encoded übergeben werden (entweder per encodeURIComponent - Funktion oder z.B. mit HIlfe dieser Seite: https://meyerweb.com/eric/tools/dencoder/).



Richtlinien für Animationen 


  • Entfernen Sie nicht mehr benötigte GIFs (z.B. eine Ladeanimation) komplett aus dem HTML-Baum, anstatt das Bild nur zu verstecken. Versteckte GIF-Animationen belasten weiterhin den Browser.
  • Benutzen Sie die Animationsmöglichkeiten von CSS3 (Animation, Keyframe, Translate, etc.).

    (warning) Verwenden Sie auf keinen Fall Animationen durch JavaScript' s setInterval() oder setTimeout().
    JavaScript-Animationen sollten grundsätzlich die requestAnimationFrame-API des Browsers benutzen. Weitere Informationen zu requestAnimationFrame() finden Sie hier.


Richtlinien für Bilder & Videos


  • Für eine optimale Bildanzeige auf allen Geräten, sollten alle Bilder, soweit sinnvoll, für HDPI angepasst sein.
  • Um trotz HDPI die Datenlast des Werbemittels gering zu halten, eignen sich die Formate Progressive JPEG / Progressive PNG, SVG oder WebP (eingeschränkter Browsersupport). Die Formatwahl ist jedoch nicht eingeschränkt und dem Entwickler freigestellt.
  • Um einzelne Bilderversionen an das jeweils richtige Device bzw. zur jeweils passenden Pixeldichte zu liefern, empfiehlt sich die Verwendung von CSS3 image-set() oder <img>'s srcset Element (Browsersupport beachten).
  • Gehen Sie sparsam mit dem Auslösen von Serveranfragen (requests) für kleinere Bilder um. Falls Sie viele kleinere Bilddateien verwenden wollen (Icons, Logos), sollten diese entweder als CSS-Sprites oder direkt im HTML als DataURI geladen werden.
  • Videos müssen als H264/mp4, sowie als VP8/WebM zur Verfügung gestellt werden und darf 5 MB nicht überschreiten. Benutzen Sie bei der Integration von Videos die Video-API des Browsers.
  • Bei Videos im Werbemittel darf der Sound nur nach expliziter Aktion des Benutzers gestartet werden (Klick auf einen "Sound an" Button, etc.)



HTML5 auf mobilen Geräten


  • Für In-App Werbeformen unterstützen wir die standardisierte API MRAID (Mobile Rich Media Ad Interface Definitions) des Interactive Advertising Bureau (IAB). Für den Zugriff auf Gerätefunktionen, wie Erstellung eines Kalendereintrages, muss das Werbemittel MRAID-kompatibel sein.
  • Daten aus Bewegungs- und Ausrichtungssensoren des mobilen Gerätes dürfen ausgelesen und für die Interaktion des Werbemittels genutzt, jedoch nicht blockierend verwendet werden. Funktionen wie das Schließen oder Verkleinern von Werbemitteln dürfen nicht exklusiv von der Bewegung des Gerätes abhängig sein.


 Allgemeine technische Spezifikationen und Tracking Guidelines


 Ströer Tracking Guidelines... hier aufklappen

Die Ströer Spezifikationen sind auf stroeer.de umgezogen.
Dort finden Sie die aktuellsten Informationen und Spezifikationen zu den Ströer Tracking Guidelines.


Klicken Sie hier: https://www.stroeer.de/planen-buchen/spezifikationen/online-werbung/stroeer-tracking-guidelines/


Ströer Tracking Guidelines für Advertiser und Agenturen zum Einsatz von Trackings

1.  Tracking allgemein


Pro Werbemittel haben sich standardmäßig bis zu fünf Trackingpixel bewährt. Dies beinhaltet in der Regel:

  • zwei Zählpixel für Impression Tracking (Mediaagentur und technischen Dienstleister)

  • einen Clickcommand

  • eine Viewability Messung (z.B. meetrics)

  • ein Marktforschungspixel (z.B. GfK)

Ströer überprüft stichprobenartig die Validität und die Anzahl der Trackings. Nach vorheriger Absprache kann auch eine höhere Anzahl an Trackings eingesetzt werden.

Alle angegeben Werbemittelgewichte verstehen sich inklusive sämtlicher Trackings.

2. personenbezogene Daten


Cookies und ähnliche Technologien, welche personenbezogene Daten auf dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen sowie die weitere Datenverarbeitung, müssen den Richtlinien des Telemediengesetztes sowie der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.

Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist@stroeer.de

Insbesondere (aber nicht abschließend) gehören folgende Arten hierzu:

Externe Trackingpixel, welche Userverhalten analysieren, aufzeichnen und diese ggf. durch eine nachgelagerte Datenbank auf Kundenseite abgleichen, müssen vor Start einer Kampagne explizit durch Ströer freigegeben werden. Hierzu zählen jegliche Ausprägungen folgender Pixelarten:

  • Ad Verification (Auslesen des Umfelds)

  • Targeting Güte (Prüfung der Wirksamkeit des gesetzten Targetings)

  • User Profiling (Sammeln von Profildaten)

  • Drittanbieter Retargeting (Wiederansprache von Usern außerhalb unseres Netzwerks über externe Pixel)

3. Tracking-Dienstleister (Vendoren)


Alle technischen Dienstleister (Vendoren), die Agenturen und Advertiser nutzen möchten, müssen im TCF v2.0 (Transparency and Consent Framework) des IAB registriert und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.

Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist@stroeer.de

4. Consent-Signaling bei Direkt-Kampagnen


Für alle Cookies und ähnliche Technologien, die im Rahme der Direkt-Kampagne auf unserem Portfolio eingesetzt werden, muss das notwendige GDPR Makro für die eingesetzten Vendoren an uns übermittelt werden.

Damit wir dieses GDPR Makro künftig erkennen und finden können, benötigen wir mind. 5 Werktage vor Kampagnenstart eine Info, wie und an welcher Stelle dieses GDPR Makro im Redirects, in Skripten, iframes und/oder jeglichen anderen Trackings angeliefert wird.

Alle bei uns zu nutzenden Werbemitteltags/Trackings müssen diese GDPR Makros enthalten.


Hinweis:  Ohne diese Info können wir nicht sicherstellen, dass Direkt-Kampagnen live gehen können.

5. Zählabweichungen


Zählabweichungen bei ausgelieferten Ad Impressionen, verursacht durch das selektive Filtern eines externen Trackingpixels (z.B. Ad Verification Pixel) werden, sofern sie nicht durch eine validierte Datengrundlage bewiesen werden können, ohne vorherige Absprache von Ströer nicht anerkannt bzw. zu Gunsten von Ströer abgerechnet.

6. Bundesdatenschutzgesetz BDSG


das Bundesdatenschutzgesetz BDSG muss in jedem Fall eingehalten werden

https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/

7.  Weiterverwendung gesammelter Trackingdaten


Das Verwenden der gesammelten Trackingdaten ist ausschließlich für die gebuchte Kampagne und auf den gebuchten Zeitraum in unserem Netzwerk begrenzt. Eine weitere Verwendung oder der Verkauf der Daten an Dritte ist untersagt.






Heavy Ad Interventions in Google Chrome

Mit Chrome Version 86 beginnt Google Anzeigen zu blockieren, die ressourcenintensiv sind und eine ungeheure Menge an CPU oder Netzwerkbandbreite beanspruchen.
Dies geschieht laut Google als Reaktion darauf, dass die Verbraucher zunehmend frustriert über Anzeigen sind die ihr Erlebnis stören, den Inhalt unterbrechen und das Browsen verlangsamen.

Um eine solche Blockierung des Creatives zu vermeiden empfehlen wir die Einschränkungen/Vorgaben seitens Google zu berücksichtigen:

https://developers.google.com/web/updates/2020/05/heavy-ad-interventions


Allgemeine technische Spezifikationen




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