Mobile Expandable Sticky Footer Ad
Robert Moog
Donna-Felicitas Pedd
Peter Eiermann
selin.sentuerk
Formatvorstellung
Formatvorstellung
Funktionalität:
- Ein 320x50 Sticky Footer liegt dauerhaft über dem Content
- Eine unaufdringliche Animation mit einem Pfeil macht dreimal darauf aufmerksam, dass die User interagieren können
- Nach Klick öffnet sich ein bildschirmfüllendes 300x600 (Mobile Halfpage Ad) Format mit verschiedenen Interaktionsmöglichkeiten
- Über einen Pfeil kann das Ad wieder verkleinert, oder über einen X-Button komplett geschlossen werden
Entscheidende Vorteile:
- Volle Nutzerkontrolle
- Viel Raum für kreative Gestaltung
- Erzeugt Aufmerksamkeit, ist dabei aber nicht aufdringlich
- Durch Sticky Overlay bereits im Basismotiv hohe Sichtbarkeit
- Click-Out außerhalb der Interaktionsflächen jederzeit möglich
Besonderheiten Tracking:
- Ströer Digital misst standardmäßig die Öffnungsrate des Werbemittels und weist diese im Kampagnenreporting auf Anfrage gerne mit aus
- Eine Viewability Messung widerspricht der Produktlogik, da sich die Messung auf das gesamte 300x600 Format bezieht, was nur nach Nutzerinterkation sichtbar wird. Bereits in 320x50 Basismotiv ist durch die Sticky Funktionalität eine hohe Viewability der oberen 50px des Motivs gewährleistet (s. auch "Hinweis zur Werbemittelgestaltung")
Abmessungen
Größe (Breite x Höhe)
Abmessungen
Größe (Breite x Höhe)
- Größe: 300 x 600 Pixel
- bei physischer Anlieferung des Werbemittels: 300 x 600 Pixel
- bei Anlieferung eines iFrame Redirects: ausschließlich 300 x 600 Pixel
Dateigewicht
Dateigewicht
- .gif / .jpg / .png: 50 KB
- HTML5 als IFRAME Redirect: 100 KB initial (inkl. Tracking) + 200 KB Subload (inkl. Tracking)
(siehe auch Informationen zu Formatrichtlinien von generellen Dateigewichten)
Hinweis:
Um die Werbewirkung bereits im verkleinerten Zustand des Formats zu gewährleisten, sollten die oberen 50 Pixel des Motivs eine Logo-Integration oder Werbebotschaft der Kunden enthalten, die auch für sich alleine wirksam stehen kann.
Loop / Wiederholung: Empfehlung für animierte GIFs: max. 3 Loops
Kennzeichnung als "Anzeige"
- -w- zur Werbekennzeichnung in einer der Ecken.
- kontrastreiche Schriftfarbe
- Schriftgröße mindestens 9 pt. (bei hochauflösenden Werbemitteln min. 18pt)
- serifenlose Schrift, z.B. Arial
Werbemittelanlieferung
- Anlieferung physisch: Bild-Dateiformat .gif, .jpeg, .png oder HTML5
oder
- Anlieferung per Redirect: Iframe-Redirect oder Javascript-Redirect
Hinweise:
- Sämtliche Trackings bzw. Redirects müssen SSL fähig definiert sein.
- Alle bei uns zu nutzenden Werbemitteltags/Trackings müssen die GDPR Makros gemäß TCF v2.0 enthalten und alle genutzten Vendoren müssen im TCF v2.0 (Transparency and Consent Framework) des IAB registriert sein
Anlieferungsfristen: 3 Tage vor Starttermin, bei Tagesfestplatzierung 5 Tage vor Starttermin. Die Anlieferungs-E-Mailadresse ist dem Angebot zu entnehmen
HTML5
Trackings
Bei der Anlieferung von physischem HTML5 ist folgendes zu beachten:
Es dürfen keinerlei 3rd-Party-Trackings und Clickcommands in die HTML-Datei integriert werden; diese müssen separat anliefert werden und die notwendigen GDPR-Makros für die eingesetzten Vendoren enthalten (mehr Infos zu in den Ströer Tracking Guidelines)
Die Ströer Spezifikationen sind auf stroeer.de umgezogen.
Dort finden Sie die aktuellsten Informationen und Spezifikationen für HTML5-Werbemittel.
Klicken Sie hier: https://www.stroeer.de/planen-buchen/spezifikationen/online-werbung/technische-spezifikationen-fuer-physische-html5-werbemittel/
Auf einem Blick
Anlieferungsformat | Einzelne HTML Datei + zusätzliche Bilder/Videos |
3rd-Party-Tracking | erlaubt |
Videoformate | H264/mp4 und VP8/WebM |
Video Dateigröße | max. 5 MB |
Video,- und Audiostart | nur nach expliziter Benutzeraktion |
Vorlaufzeit | 5 Werktage bzw. 10 Werktage bei mobilen HTML5-Formaten |
Allgemeine Richtlinien
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JavaScript Richtlinien
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Klickmessung
Sie haben die Möglichkeit, Klicks auf Verlinkung zu externen Seiten durch den Ströer Digital AdServer messen zu lassen. Dafür muss in dem HTML5-Werbemittel eine dynamische Zuweisung der Link-URLs ermöglicht werden.
Bei Ausspielung des Werbemittels werden die vollständigen URLs von Ströer in das Werbemittel eingefügt und bei Klick des Benutzers gemessen.
Während der Entwicklung des Werbemittels lassen sich die Verlinkungen URL-encoded (encodeURIComponent() ) per GET-Parameter an das Werbemittel übergeben.
ihrWerbemittel.html?clicktag1=http%3A%2F%2Fwww.ihreUrl.de&clicktag2=http%3A%2F%2Fwww.ihreAndereUrl.de
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Vorabtest Klickmessung
*%LANDINGPAGE% ist mit einer Testzielseite zu ersetzen und muss URL - encoded übergeben werden (entweder per encodeURIComponent - Funktion oder z.B. mit HIlfe dieser Seite: https://meyerweb.com/eric/tools/dencoder/). |
Richtlinien für Animationen
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Richtlinien für Bilder & Videos
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HTML5 auf mobilen Geräten
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Allgemeine technische Spezifikationen und Tracking Guidelines
Die Ströer Spezifikationen sind auf stroeer.de umgezogen.
Dort finden Sie die aktuellsten Informationen und Spezifikationen zu den Ströer Tracking Guidelines.
Klicken Sie hier: https://www.stroeer.de/planen-buchen/spezifikationen/online-werbung/stroeer-tracking-guidelines/
Ströer Tracking Guidelines für Advertiser und Agenturen zum Einsatz von Trackings
1. Tracking allgemein
Pro Werbemittel haben sich standardmäßig bis zu fünf Trackingpixel bewährt. Dies beinhaltet in der Regel:
zwei Zählpixel für Impression Tracking (Mediaagentur und technischen Dienstleister)
einen Clickcommand
eine Viewability Messung (z.B. meetrics)
ein Marktforschungspixel (z.B. GfK)
Ströer überprüft stichprobenartig die Validität und die Anzahl der Trackings. Nach vorheriger Absprache kann auch eine höhere Anzahl an Trackings eingesetzt werden.
Alle angegeben Werbemittelgewichte verstehen sich inklusive sämtlicher Trackings.
2. personenbezogene Daten
Cookies und ähnliche Technologien, welche personenbezogene Daten auf dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen sowie die weitere Datenverarbeitung, müssen den Richtlinien des Telemediengesetztes sowie der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.
Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist@stroeer.de
Insbesondere (aber nicht abschließend) gehören folgende Arten hierzu:
Externe Trackingpixel, welche Userverhalten analysieren, aufzeichnen und diese ggf. durch eine nachgelagerte Datenbank auf Kundenseite abgleichen, müssen vor Start einer Kampagne explizit durch Ströer freigegeben werden. Hierzu zählen jegliche Ausprägungen folgender Pixelarten:
Ad Verification (Auslesen des Umfelds)
Targeting Güte (Prüfung der Wirksamkeit des gesetzten Targetings)
User Profiling (Sammeln von Profildaten)
Drittanbieter Retargeting (Wiederansprache von Usern außerhalb unseres Netzwerks über externe Pixel)
3. Tracking-Dienstleister (Vendoren)
Alle technischen Dienstleister (Vendoren), die Agenturen und Advertiser nutzen möchten, müssen im TCF v2.0 (Transparency and Consent Framework) des IAB registriert und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.
Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist@stroeer.de
4. Consent-Signaling bei Direkt-Kampagnen
Für alle Cookies und ähnliche Technologien, die im Rahme der Direkt-Kampagne auf unserem Portfolio eingesetzt werden, muss das notwendige GDPR Makro für die eingesetzten Vendoren an uns übermittelt werden.
Damit wir dieses GDPR Makro künftig erkennen und finden können, benötigen wir mind. 5 Werktage vor Kampagnenstart eine Info, wie und an welcher Stelle dieses GDPR Makro im Redirects, in Skripten, iframes und/oder jeglichen anderen Trackings angeliefert wird.
Alle bei uns zu nutzenden Werbemitteltags/Trackings müssen diese GDPR Makros enthalten.
Hinweis: Ohne diese Info können wir nicht sicherstellen, dass Direkt-Kampagnen live gehen können.
5. Zählabweichungen
Zählabweichungen bei ausgelieferten Ad Impressionen, verursacht durch das selektive Filtern eines externen Trackingpixels (z.B. Ad Verification Pixel) werden, sofern sie nicht durch eine validierte Datengrundlage bewiesen werden können, ohne vorherige Absprache von Ströer nicht anerkannt bzw. zu Gunsten von Ströer abgerechnet.
6. Bundesdatenschutzgesetz BDSG
das Bundesdatenschutzgesetz BDSG muss in jedem Fall eingehalten werden
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/
7. Weiterverwendung gesammelter Trackingdaten
Das Verwenden der gesammelten Trackingdaten ist ausschließlich für die gebuchte Kampagne und auf den gebuchten Zeitraum in unserem Netzwerk begrenzt. Eine weitere Verwendung oder der Verkauf der Daten an Dritte ist untersagt.
Heavy Ad Interventions in Google Chrome
Mit Chrome Version 86 beginnt Google Anzeigen zu blockieren, die ressourcenintensiv sind und eine ungeheure Menge an CPU oder Netzwerkbandbreite beanspruchen.
Dies geschieht laut Google als Reaktion darauf, dass die Verbraucher zunehmend frustriert über Anzeigen sind die ihr Erlebnis stören, den Inhalt unterbrechen und das Browsen verlangsamen.
Um eine solche Blockierung des Creatives zu vermeiden empfehlen wir die Einschränkungen/Vorgaben seitens Google zu berücksichtigen:
https://developers.google.com/web/updates/2020/05/heavy-ad-interventions
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