Mobile Dealer Ad

Visualisierung


Formatvorstellung


Interaktives Format

Werbemittel wird dynamisch auf die individuelle Position des Betrachters abgestimmt
Nutzer werden zum kürzesten entfernten POS geführt
Bilder, Videos und Texte können individualisiert ausgespielt werden

  Abmessungen


Größe (Breite x Höhe)

Für das Standard Dealer Ad benötigen wir eine .psd in der Größe 640x960px

Für das Panorama Dealer Ad benötigen wir eine .psd in der Größe 2000x960px

Dazu benötigen wir eine Exceldatei mit den Daten die hinterlegt werden müssen, z.B. eine Händlerliste.

  Dateigewicht


  • .psd: 50 KB
  • Möglichst als Smart Objects als .psd
  • Wenn Smart Objects nicht möglich: Mindestauflösung 300 x 600 Pixel (Basis ist das Mobile Halfpage Ad)

 Werbemittelanlieferung


Vorlaufzeit:
Die Anlieferung der Assets muss bitte mindestens zehn Werktage vor Schaltungsbeginn erfolgen. Andernfalls kann ein rechtzeitiger Kampagnenstart nicht gewährleistet werden.

Trackings müssen seperat angeliefert werden.


 Allgemeine technische Spezifikationen und Tracking Guidelines


 Ströer Tracking Guidelines... hier aufklappen

Die Ströer Spezifikationen sind auf stroeer.de umgezogen.
Dort finden Sie die aktuellsten Informationen und Spezifikationen zu den Ströer Tracking Guidelines.


Klicken Sie hier: https://www.stroeer.de/planen-buchen/spezifikationen/online-werbung/stroeer-tracking-guidelines/


Ströer Tracking Guidelines für Advertiser und Agenturen zum Einsatz von Trackings

1.  Tracking allgemein


Pro Werbemittel haben sich standardmäßig bis zu fünf Trackingpixel bewährt. Dies beinhaltet in der Regel:

  • zwei Zählpixel für Impression Tracking (Mediaagentur und technischen Dienstleister)

  • einen Clickcommand

  • eine Viewability Messung (z.B. meetrics)

  • ein Marktforschungspixel (z.B. GfK)

Ströer überprüft stichprobenartig die Validität und die Anzahl der Trackings. Nach vorheriger Absprache kann auch eine höhere Anzahl an Trackings eingesetzt werden.

Alle angegeben Werbemittelgewichte verstehen sich inklusive sämtlicher Trackings.

2. personenbezogene Daten


Cookies und ähnliche Technologien, welche personenbezogene Daten auf dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen sowie die weitere Datenverarbeitung, müssen den Richtlinien des Telemediengesetztes sowie der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.

Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist@stroeer.de

Insbesondere (aber nicht abschließend) gehören folgende Arten hierzu:

Externe Trackingpixel, welche Userverhalten analysieren, aufzeichnen und diese ggf. durch eine nachgelagerte Datenbank auf Kundenseite abgleichen, müssen vor Start einer Kampagne explizit durch Ströer freigegeben werden. Hierzu zählen jegliche Ausprägungen folgender Pixelarten:

  • Ad Verification (Auslesen des Umfelds)

  • Targeting Güte (Prüfung der Wirksamkeit des gesetzten Targetings)

  • User Profiling (Sammeln von Profildaten)

  • Drittanbieter Retargeting (Wiederansprache von Usern außerhalb unseres Netzwerks über externe Pixel)

3. Tracking-Dienstleister (Vendoren)


Alle technischen Dienstleister (Vendoren), die Agenturen und Advertiser nutzen möchten, müssen im TCF v2.0 (Transparency and Consent Framework) des IAB registriert und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.

Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist@stroeer.de

4. Consent-Signaling bei Direkt-Kampagnen


Für alle Cookies und ähnliche Technologien, die im Rahme der Direkt-Kampagne auf unserem Portfolio eingesetzt werden, muss das notwendige GDPR Makro für die eingesetzten Vendoren an uns übermittelt werden.

Damit wir dieses GDPR Makro künftig erkennen und finden können, benötigen wir mind. 5 Werktage vor Kampagnenstart eine Info, wie und an welcher Stelle dieses GDPR Makro im Redirects, in Skripten, iframes und/oder jeglichen anderen Trackings angeliefert wird.

Alle bei uns zu nutzenden Werbemitteltags/Trackings müssen diese GDPR Makros enthalten.


Hinweis:  Ohne diese Info können wir nicht sicherstellen, dass Direkt-Kampagnen live gehen können.

5. Zählabweichungen


Zählabweichungen bei ausgelieferten Ad Impressionen, verursacht durch das selektive Filtern eines externen Trackingpixels (z.B. Ad Verification Pixel) werden, sofern sie nicht durch eine validierte Datengrundlage bewiesen werden können, ohne vorherige Absprache von Ströer nicht anerkannt bzw. zu Gunsten von Ströer abgerechnet.

6. Bundesdatenschutzgesetz BDSG


das Bundesdatenschutzgesetz BDSG muss in jedem Fall eingehalten werden

https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/

7.  Weiterverwendung gesammelter Trackingdaten


Das Verwenden der gesammelten Trackingdaten ist ausschließlich für die gebuchte Kampagne und auf den gebuchten Zeitraum in unserem Netzwerk begrenzt. Eine weitere Verwendung oder der Verkauf der Daten an Dritte ist untersagt.






Heavy Ad Interventions in Google Chrome

Mit Chrome Version 86 beginnt Google Anzeigen zu blockieren, die ressourcenintensiv sind und eine ungeheure Menge an CPU oder Netzwerkbandbreite beanspruchen.
Dies geschieht laut Google als Reaktion darauf, dass die Verbraucher zunehmend frustriert über Anzeigen sind die ihr Erlebnis stören, den Inhalt unterbrechen und das Browsen verlangsamen.

Um eine solche Blockierung des Creatives zu vermeiden empfehlen wir die Einschränkungen/Vorgaben seitens Google zu berücksichtigen:

https://developers.google.com/web/updates/2020/05/heavy-ad-interventions


Allgemeine technische Spezifikationen



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