Mobile Interstitial (statisch)
Visualisierung
Visualisierung
Formatvorstellung
Formatvorstellung
Das Standard-Fullscreen-Interstitial ist ein statisches Interstitial, das sich vollflächig über den Content legt und vom Kunden aktiv geschlossen werden kann. Das Interstitial wird ausgespielt bei Start einer App sowie in Contentrubriken.
Hinweis:
Sollte das Interstitial auf Webseiten ausgespielt werden die im Zuge der BetterAds Vorgaben kein Interstitial mehr erlauben, müssen zusätzlich die technischen Spezifikationen für Mobile Large Inline Ad eingehalten werden. Da dieses auf den Seiten als Alternative ausgespielt wird. Das Werbemotiv muss hier allerdings, sofern nicht anders vereinbart, nur einmalig angeliefert werden.
Abmessungen
Größe (Breite x Höhe)
Abmessungen
Größe (Breite x Höhe)
- Interstitial (statisch): 640 x 960 Pixel & 320 x 480 Pixel
Bitte liefern Sie für jede Kampagne ein hochauflösendes sowie auch ein nicht hochauflösendes Format an.
Dateigewicht
Dateigewicht
- .gif / .jpg / .png: 80 KB (statisches Bild, ohne Interaktionen und ohne HTML5-Programmierungen)
Publisherspezifische Besonderheiten
Kennzeichnung als "Anzeige"
- -w- zur Werbekennzeichnung in einer der Ecken.
- kontrastreiche Schriftfarbe
- Schriftgröße mindestens 9 pt. (bei hochauflösenden Werbemitteln min. 18pt)
- serifenlose Schrift, z.B. Arial
Werbemittelanlieferung
- Anlieferung physisch: Bild-Dateiformat .gif, .jpeg, .png
Hinweis: Sämtliche Trackings bzw. Redirects müssen SSL fähig definiert sein.
Anlieferungsfristen: 3 Tage vor Starttermin, bei Tagesfestplatzierung 5 Tage vor Starttermin. Die Anlieferungs-E-Mailadresse ist dem Angebot zu entnehmen
Allgemeine technische Spezifikationen und Tracking Guidelines
Ströer Tracking Guidelines für Advertiser und Agenturen zum Einsatz von Trackings
1. Tracking allgemein
Pro Werbemittel haben sich standardmäßig bis zu fünf Trackingpixel bewährt. Dies beinhaltet in der Regel:
- zwei Zählpixel für Impression Tracking (Mediaagentur und technischen Dienstleister)
- einen Clickcommand
- eine Viewability Messung (z.B. meetrics)
- ein Marktforschungspixel (z.B. GfK)
Ströer überprüft stichprobenartig die Validität und die Anzahl der Trackings. Nach vorheriger Absprache kann auch eine höhere Anzahl an Trackings eingesetzt werden.
2. personenbezogene Daten
Cookies und ähnliche Technologien, welche personenbezogene Daten auf dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen sowie die weitere Datenverarbeitung, müssen den Richtlinien des Telemediengesetztes sowie der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.
Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist@stroeer.de
Insbesondere (aber nicht abschließend) gehören folgende Arten hierzu:
Externe Trackingpixel, welche Userverhalten analysieren, aufzeichnen und diese ggf. durch eine nachgelagerte Datenbank auf Kundenseite abgleichen, müssen vor Start einer Kampagne explizit durch Ströer freigegeben werden. Hierzu zählen jegliche Ausprägungen folgender Pixelarten:
- Ad Verification (Auslesen des Umfelds)
- Targeting Güte (Prüfung der Wirksamkeit des gesetzten Targetings)
- User Profiling (Sammeln von Profildaten)
- Drittanbieter Retargeting (Wiederansprache von Usern außerhalb unseres Netzwerks über externe Pixel)
3. Tracking-Dienstleister (Vendoren)
Alle technischen Dienstleister (Vendoren), die Agenturen und Advertiser nutzen möchten, müssen im TCF v2.0 (Transparency and Consent Framework) des IAB registriert und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.
Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist@stroeer.de
4. Consent-Signaling bei Direkt-Kampagnen
Für alle Cookies und ähnliche Technologien, die im Rahme der Direkt-Kampagne auf unserem Portfolio eingesetzt werden, muss das notwendige GDPR Makro für die eingesetzten Vendoren an uns übermittelt werden.
Damit wir dieses GDPR Makro künftig erkennen und finden können, benötigen wir mind. 5 Werktage vor Kampagnenstart eine Info, wie und an welcher Stelle dieses GDPR Makro im Redirects, in Skripten, iframes und/oder jeglichen anderen Trackings angeliefert wird.
Alle bei uns zu nutzenden Werbemitteltags/Trackings müssen diese GDPR Makros enthalten.
Hinweis: Ohne diese Info können wir nicht sicherstellen, dass Direkt-Kampagnen live gehen können.
5. Zählabweichungen
Zählabweichungen bei ausgelieferten Ad Impressionen, verursacht durch das selektive Filtern eines externen Trackingpixels (z.B. Ad Verification Pixel) werden, sofern sie nicht durch eine validierte Datengrundlage bewiesen werden können, ohne vorherige Absprache von Ströer nicht anerkannt bzw. zu Gunsten von Ströer abgerechnet.
6. Bundesdatenschutzgesetz BDSG
das Bundesdatenschutzgesetz BDSG muss in jedem Fall eingehalten werden
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/
7. Weiterverwendung gesammelter Trackingdaten
Das Verwenden der gesammelten Trackingdaten ist ausschließlich für die gebuchte Kampagne und auf den gebuchten Zeitraum in unserem Netzwerk begrenzt. Eine weitere Verwendung oder der Verkauf der Daten an Dritte ist untersagt.
Heavy Ad Interventions in Google Chrome
Mit Chrome Version 86 beginnt Google Anzeigen zu blockieren, die ressourcenintensiv sind und eine ungeheure Menge an CPU oder Netzwerkbandbreite beanspruchen.
Dies geschieht laut Google als Reaktion darauf, dass die Verbraucher zunehmend frustriert über Anzeigen sind die ihr Erlebnis stören, den Inhalt unterbrechen und das Browsen verlangsamen.
Um eine solche Blockierung des Creatives zu vermeiden empfehlen wir die Einschränkungen/Vorgaben seitens Google zu berücksichtigen:
https://developers.google.com/web/updates/2020/05/heavy-ad-interventions
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