Mobile Mail Ad

Visualisierung


Formatvorstellung


Mit dem Mobile Mail Ad erreichen Sie die Postfächer der Telekom Freemailer und "Mail S"-User direkt mit Ihrer Werbebotschaft. Die Mobile Mail Ad ist ein Bild-/Text-Format im nativen Design des E-Mail-Posteingangs. Nach einem Klick auf den Banner öffnet sich in der App die Zielseite des Werbekunden. Die Platzierung sind in der Telekom Mail App und auf Freenet mobil für Tablet und Smartphone unter iOS und Android verfügbar.


  Abmessungen


Größe (Breite x Höhe)

Telekom Mail APP & Freenet Mail: Gemeinsame Spezifikationen

Bild/Logo:

  • Größe: 32 x 32 Pixel 
  • Dateigewicht: 40 KB
  • keine Animation
  • nur physische Werbemittel anliefern

Text:

  • Betreffzeile: max. 35 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
  • siehe auch Abschnitt Publisher spezifische Besonderheiten

  Dateigewicht


  • Bild:

    • Format: .png - 40 KB
    • Transparenzen erlaubt

Dateiformat


Sonderzeichen

  • Die Sonderzeichen %, / und "  innerhalb des Textes sind nicht möglich.

Verlinkung/Clickcommand:

  • Die Sonderzeichen % oder innerhalb der URL sind nicht möglich.
  • Auslieferung nur als https möglich

Zählpixel:

  • t-online.de E-Mail Center: Der Einbau von bis zu zwei Zählpixel ist möglich (ausschließlich als https).
  • Freenet: Der Einbau von einem Zählpixel ist möglich (ausschließlich als https).
  • Für das Impression-Tracking können nur Image-Zählpixel angeliefert werden.
  • Ein Tracking Script ist nicht möglich. IFRAME Zählpixel sind nicht einsetzbar.
  • Die Sonderzeichen % oder innerhalb des Zählpixels sind nicht möglich.

 Publisherspezifische Besonderheiten


  • Die Auslieferung erfolgt nur in den Postfächern der Freemailer: Telekom Mail App, Freenet Mail APP und auf Freenet MEW Mail-Bereich
  • Das Format ist nur im eingeloggten Bereich sichtbar.
  • Telekom Mail App
    • Bild / Logo Größe: 32 x 32 Pixel

    • max. Dateigewicht: 30 KB

      Text:

    • Überschrift & Text: maximal 35 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

      Bei einer Landscape Nutzung der Telekom Mail App sind je nach Endgerät bis max. 120 Zeichen sichtbar.
      (die Unterschiede zu den technischen Spezifikationen Desktop Mail Ad sind zu beachten)


  • Freenet.de Mail APP und Mail-Bereich MEW
    • Bild / Logo Größe: 32 x 32 Pixel

    • max. Dateigewicht: 40 KB

      Text:

    • Betreffzeile: max. 50 Zeichen (inkl. Leerzeichen) → Wie viele Zeichen angezeigt werden hängt von der Bildschirmbreite des Gerätes ab. Eine Mindestanzahl gibt es nicht.      (hält man das Gerät quer, hat ein iPad oder ein großes iPhone Plus, sieht man entsprechend mehr.)


 Werbemittelanlieferung


  • Anlieferung physisch: Bild-Dateiformat  .png
  • Transparenzen erlaubt

Anlieferungsfristen: 3 Tage vor Starttermin, bei Tagesfestplatzierung 5 Tage vor Starttermin. Die Anlieferungs-E-Mailadresse ist dem Angebot zu entnehmen


 Allgemeine technische Spezifikationen und Tracking Guidelines


 Ströer Tracking Guidelines... hier aufklappen

Die Ströer Spezifikationen sind auf stroeer.de umgezogen.
Dort finden Sie die aktuellsten Informationen und Spezifikationen zu den Ströer Tracking Guidelines.


Klicken Sie hier: https://www.stroeer.de/planen-buchen/spezifikationen/online-werbung/stroeer-tracking-guidelines/


Ströer Tracking Guidelines für Advertiser und Agenturen zum Einsatz von Trackings

1.  Tracking allgemein


Pro Werbemittel haben sich standardmäßig bis zu fünf Trackingpixel bewährt. Dies beinhaltet in der Regel:

  • zwei Zählpixel für Impression Tracking (Mediaagentur und technischen Dienstleister)

  • einen Clickcommand

  • eine Viewability Messung (z.B. meetrics)

  • ein Marktforschungspixel (z.B. GfK)

Ströer überprüft stichprobenartig die Validität und die Anzahl der Trackings. Nach vorheriger Absprache kann auch eine höhere Anzahl an Trackings eingesetzt werden.

Alle angegeben Werbemittelgewichte verstehen sich inklusive sämtlicher Trackings.

2. personenbezogene Daten


Cookies und ähnliche Technologien, welche personenbezogene Daten auf dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen sowie die weitere Datenverarbeitung, müssen den Richtlinien des Telemediengesetztes sowie der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.

Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist@stroeer.de

Insbesondere (aber nicht abschließend) gehören folgende Arten hierzu:

Externe Trackingpixel, welche Userverhalten analysieren, aufzeichnen und diese ggf. durch eine nachgelagerte Datenbank auf Kundenseite abgleichen, müssen vor Start einer Kampagne explizit durch Ströer freigegeben werden. Hierzu zählen jegliche Ausprägungen folgender Pixelarten:

  • Ad Verification (Auslesen des Umfelds)

  • Targeting Güte (Prüfung der Wirksamkeit des gesetzten Targetings)

  • User Profiling (Sammeln von Profildaten)

  • Drittanbieter Retargeting (Wiederansprache von Usern außerhalb unseres Netzwerks über externe Pixel)

3. Tracking-Dienstleister (Vendoren)


Alle technischen Dienstleister (Vendoren), die Agenturen und Advertiser nutzen möchten, müssen im TCF v2.0 (Transparency and Consent Framework) des IAB registriert und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.

Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist@stroeer.de

4. Consent-Signaling bei Direkt-Kampagnen


Für alle Cookies und ähnliche Technologien, die im Rahme der Direkt-Kampagne auf unserem Portfolio eingesetzt werden, muss das notwendige GDPR Makro für die eingesetzten Vendoren an uns übermittelt werden.

Damit wir dieses GDPR Makro künftig erkennen und finden können, benötigen wir mind. 5 Werktage vor Kampagnenstart eine Info, wie und an welcher Stelle dieses GDPR Makro im Redirects, in Skripten, iframes und/oder jeglichen anderen Trackings angeliefert wird.

Alle bei uns zu nutzenden Werbemitteltags/Trackings müssen diese GDPR Makros enthalten.


Hinweis:  Ohne diese Info können wir nicht sicherstellen, dass Direkt-Kampagnen live gehen können.

5. Zählabweichungen


Zählabweichungen bei ausgelieferten Ad Impressionen, verursacht durch das selektive Filtern eines externen Trackingpixels (z.B. Ad Verification Pixel) werden, sofern sie nicht durch eine validierte Datengrundlage bewiesen werden können, ohne vorherige Absprache von Ströer nicht anerkannt bzw. zu Gunsten von Ströer abgerechnet.

6. Bundesdatenschutzgesetz BDSG


das Bundesdatenschutzgesetz BDSG muss in jedem Fall eingehalten werden

https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/

7.  Weiterverwendung gesammelter Trackingdaten


Das Verwenden der gesammelten Trackingdaten ist ausschließlich für die gebuchte Kampagne und auf den gebuchten Zeitraum in unserem Netzwerk begrenzt. Eine weitere Verwendung oder der Verkauf der Daten an Dritte ist untersagt.






Heavy Ad Interventions in Google Chrome

Mit Chrome Version 86 beginnt Google Anzeigen zu blockieren, die ressourcenintensiv sind und eine ungeheure Menge an CPU oder Netzwerkbandbreite beanspruchen.
Dies geschieht laut Google als Reaktion darauf, dass die Verbraucher zunehmend frustriert über Anzeigen sind die ihr Erlebnis stören, den Inhalt unterbrechen und das Browsen verlangsamen.

Um eine solche Blockierung des Creatives zu vermeiden empfehlen wir die Einschränkungen/Vorgaben seitens Google zu berücksichtigen:

https://developers.google.com/web/updates/2020/05/heavy-ad-interventions


Allgemeine technische Spezifikationen




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