RTB-Approval Guidelines - deutsch

Ströer SSP GmbH – Richtlinien - RTB-Approval Specs

Einleitung

Dies sind unsere Werbemittel-Richtlinien für die Einbuchung von RTB-Kampagnen auf der Ströer SSP. Die Einhaltung unserer Richtlinien ist entscheidend, ob und wie erfolgreich Ihre Werbemittel ausgespielt werden. Zudem können wir anhand nachfolgender Parameter die Qualität Ihrer Online Präsenz besser gewährleisten und verfolgen

Die Ströer SSP legt sehr großen Wert auf eine strenge Kontrolle der auflaufenden Kampagnen, um den angeschlossenen Publishern den höchstmögichen Qualitätstandard bieten zu können. Das Durchlaufen des RTB Approval Prozess ist für JEDE Kampagne auf unserer Plattform zwingend erforderlich.

Während unseres Approval Prozesses, werden Ihre Werbemittel auf Funktionalität, Inhalt und Kompatibilität geprüft und freigegeben. Sie werden gleichzeitig klassifiziert und anhand ihrer Marke verschiedenen Kategorien zugeordnet. Diese sind entscheidend für das Black- und Whitelisting unser Publisher. Der Approval Prozess wird teilweise manuell durchgeführt und optimal durch unsere Ad Verification Partner unterstützt. Mit Hilfe unserer Richtlinien fördern Sie einen reibungslosen Ablauf und verhindern die Ablehnung Ihrer Kampagnen.


1. Eingeschränkt zulässige Inhalte: Blacklist-Kategorien

Kampagnen sind stets über ihre Brand einer Kategorie zugeordnet. Die Kategorie entscheidet ob ein Werbemittel auf der Blacklist oder Whitelist geführt wird und beeinflusst somit die Playrate des Werbemittels. Brands der Blacklist werden nur auf einem Bruchteil des zur Verfügung stehenden Inventars ausgespielt.

Bestimmte Kategorien sind bereits systemseitig einer vorgegeben Default-Black- und Whitelist zugeordnet, um Publishern die automatische Annahme von Kampagnen zu erleichtern. Alle Kategorien mit potenziell fragwürdigem Inhalt sind Blacklist-Kategorien:

  • ·         Arzneimittel & Medikamente
  • ·         Dating/Flirt/Seitensprung
  • ·         Erotik
  • ·         Gaming FSK18
  • ·         Glücksspiel/Poker/Wetten
  • ·         Klingeltöne/Downloads
  • ·         Religion
  • ·         Rotation (ungeprüft)
  • ·         Shopping-Dessous
  • ·         Sonderwerbeformen
  • ·         Tabakwaren
  • ·         Fast-rich

Das Approval lehnt Werbemittel dieser Kategorien nicht grundsätzlich ab, aber nur vereinzelte Publisher akzeptieren Kampagnen dieser Kategorien.


2. Individuell nach Brand eingeschränkte Kategorien

Diese Kategorien werden nicht automatisch auf die Blacklist gesetzt. Sie werden je nach Brand auf die Blacklist gesetzt und somit individuell ausgeschlossen:

 

2.1 Alkohol, Bier, Wein

Für alle alkoholhaltigen Getränke ab 16 Jahren

2.2 Alkohol-Spirituosen

Für alle alkoholischen Getränke ab 18 Jahren.

2.3 Entertainment (Musik/Film/TV)

Filme FSK18-Filme werden individuell auf die Blacklist gesetzt

2.4 Lotterien

Nur für staatliche Lotterien, die in folgender Übersicht enthalten sind: https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/white_list.pdf

Alle anderen Kampagnen die sich mit Lotterien, Wetten und dergleichen befassen, sind der Kategorie Glücksspiel/Poker/Wetten zuzuordnen.

2.5 Partnervermittlung

Nur für seriöse und bekannte Anbieter, z. B. eDarling, Elitepartner. Mögliche unseriöse Advertiser werden der Kategorie Dating/Flirt/Seitensprung zugeordnet

2.6 Rotation (geprüft)

Kundenliste seitens Agentur muss vorliegen und regelmäßig aktualisiert werden - Whitelist

2.7 Rotation (ungeprüft)

Keine Kundenliste vorhanden – Blacklist

2.8 Gaming

Unterscheidung von Gaming FSK 16 und FSK 18

2.9 Sportwetten

Zuordnung einiger festgelegter Anbieter zur Kategorie Sportwetten (z. B. Oddset, bet-at-home, Mybet)

2.10 Diät geprüft

Für seriöse Diät-Anbieter, wie z. B. Weight-Watchers



3. Verbotene Inhalte

Werbemittel mit folgenden Inhalten werden generell abgelehnt und somit nicht ausgespielt:

3.1 Pornographie

jegliche pornographisch anmutende Inhalte, Sextoys, Nachtdarstellungen, anzügliche Inhalte. Generell muss Intim- und Brustbereich (Damen) vollständig bedeckt sein

3.2 Gewalt

Waffen aller Art; Messer, Schusswaffen inkl. Zubehör, Schlagstöcke etc., Gewaltdarstellungen jeglicher Art

gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, pornografische, volksverhetzende, menschenverachtende Inhalte

Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

3.3 Extremistische Organisationen

Rechtsradikalismus, Extremismus, politisch radikale Gruppierungen, etc.

3.4 Sensible religiöse Inhalte

extremistische Vereinigungen, einschlägige Glaubensgruppen, etc.

3.5 Unlautere Inhalte

betrügerische Anzeigen, Fälschungen (Marken, Dokumente, etc), Ad fraud, Täuschungen, Malware, Hacking, gesetzeswidrige Inhalte, unseriöse Geschäftspraktiken, Trojaner, Malware, Viren und ähnliches, etc.

3.6 Unerwünschte Inhalte

Rassismus, Hass, Intoleranz, sonstige rechtswidrige Inhalte

3.7 Gefährliche Inhalte

Drogen, Waffen jeglicher Art, Sprengstoff, Anleitungen zur Herstellung gefährlicher Utensilien und Vorrichtungen


4. Technisch, inhaltliche Anforderungen

4.1 Impressum der Landingpage

Das Impressum der Landingpage muss deutlich erkennbar und vorhanden sein

4.2 Autoplay:

Das Abspielen von Autosound ohne Klick des Users ist unzulässig und wird generell abgelehnt.

4.3 Tatsächliche Landingpage entspricht übermittelter Landingpage

Die angegebene Landingpage muss der tatsächlichen Landingpage entsprechen

4.4 Anzeigenformate siehe 5.

4.5 Falsche Darstellung:

Adfraud (ActiveX, Viren, Pop-up Fenster zum Beenden eines Vorgangs, Spyware, Malware)

 

5. Programmatisch verfügbare Werbeformate

5.1 Anforderungen an Bildanzeigen

·         Kunden- und Kampagnenname

·         Zeitraum der Kampagne

·         Ziel-URL

·         Informationen zur Motivausstreuung (Frequency Cap, etc)

·         Platzierung

·         Ggf. Ziel-URL des View Pixels

·         Ihr Ansprechpartner

 

5.2 Anforderungen an Videoanzeigen

With the help of Ströer SSP thresholds video, campaigns with a bad play rate will be throttled automatically – which might bring your campaign to a complete stop.

The play rate in a programmatic ecosystem is the ratio that calculates the number of plays your video ad receives divided by its RTB impressions won on auction.

Please ensure video creatives comply the following requirements:

·         Use VAST 3.0 Tags

·         Respect vPAID compatibility disclosed on bid request (matching ‘api’)

·         Respond with adequate video file: MP4 format is mandatory. Additional
optional formats: FLV, MOV, WEBM, MPEG (RTB Bid Responses need

o   to match the Bid Request shown in the ‘mimes’)

·         Video resolution must match 1024x576 AND 640x320 at least

·         Do not exceed spot length of 30s max

·         Use bitrate of 800 bps max

·         Limit wrapper level to 2


Read more about Ströer video specifications: http://www.stroeer.de/digitale-werbung/kreation/spezifikationen.html

 

5.3 Formate, programmatisch verfügbare Werbeformate

5.3.1       Display

·         Superbanner (728x90, 468x60)

·         Medium Rectangle(300x250)

·         (Wide-)Skyscraper (120x600, 160x600, 200x600)

·         HalfpageAd (300x600)

·         Billboard (770x250, 800x250, 970x250)

·         MaxiAd (640x480)

·         PopUnder (variabel, max. 1024x800)

5.3.2       Mobile

·         Banner 6:1 (320x50)

·         Banner 4:1 (320x100)

·         Banner 2:1 (320x150)

·         Mobile Rectangle (300x250)

·         Interstitial (InApp) (320x480)

·         Interstitial (MEW) (320x480)

5.3.3       Video

·         PreRoll (variable Größe)

·         Outstream (variable Größe)

 

6. Personalisierte Werbung

Datenschutz (AGBs): Falls der Advertiser im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt ("verwendet"), muss dies im Rahmen der einschlägigen deutschen und europäischen Datenschutzrechts erfolgen. Der Advertiser ist darüber hinaus verpflichtet, dies auch für eventuelle Drittverwerter oder Dienstleister seinerseits sicherzustellen.


7. Datenerfassung und -nutzung

aus Ströer SSP AGBs:. Datenschutz und Targeting http://www.stroeer.de/fileadmin/de/Konvergenz_und_Konzepte/Daten_und_Technologien/Stroeer_SSP/Downloads/AGB.pdf

7.1 Der Publisher hat seine Webseite in einer Weise zu betreiben, dass die von Advertisern in zulässiger Weise eingesetzte Targeting-Technologie nicht behindert wird, insbesondere nicht das Setzen und Auslesen der verwendeten Cookies.

7.2 Der Publisher hat die Nutzer seines Angebots entsprechend den gesetzlichen Vorschriften über die Verwendung von Cookies hinzuweisen und ggf. erforderliche Einwilligungen einzuholen.

7.3 Der Publisher darf die von der Targeting-Technologie eingesetzten Cookies nicht mit personenbezogenen Angaben über die Nutzer der Publisher-Webseite bzw. den Träger des Pseudonyms zusammenführen.

7.4 Die im Rahmen der Targeting-Technologie des Advertisers gewonnenen und gespeicherten, anonymen Informationen stehen ausschließlich dem Advertiser zu.

8. Redaktionelle Anforderungen

Wir möchten im Interesse unserer Publisher sowie Advertiser Werbung mit fachlich korrekten, seriösen und unmissverständlichen Inhalten gewährleisten. Dieser Standard soll kontinuierlich aufrechterhalten werden, wozu es folgende Punkte zu beachten gilt:

·         Inhaltlich eindeutige Werbung (Brand, d. h. Advertiser sollen auf Anhieb klar erkenntlich sein)

·         Qualität und Anspruch der Werbemittel („Trash“ landet bei uns in Blacklist Kategorien)

·         Ästhetik (Werbemittel mit abstoßenden Darstellungen werden abgelehnt)

·         Bildqualität von Display- und Video-Werbemitteln (bitte beachten Sie die Anforderungen an Videoanzeigen 5.2)

9. Rechtegarantie

Vor der Teilnahme am Realtime Bidding durch Abgabe seines Bid Responses garantiert der Advertiser, dass die Werbeinhalte nicht gegen geltendes Recht im Verbreitungsgebiet der Plattform, insbesondere Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft, verstoßen, und dass er im zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlichen Umfang über sämtliche Rechte an der Werbung, insbesondere Leistungsschutz-, Marken-, Urheber- und / oder Persönlichkeitsrechte, frei verfügen kann und dem entgegenstehende Rechte Dritter nicht bestehen.

10. Agenturen: Top AGOF – bekannte Agenturen (Blacklisting etc.)

Agenturen müssen generell bekannt sein um uneingeschränkt auf unserem Inventar laufen zu dürfen. Agenturen die codiert im Bid Response übermittelt werden und nicht durch eine abgestimmte Liste unsererseits gemappt werden, werden als „Sonstige Agenturen“ klassifiziert, wodurch diese Kampagnen nur auf einem Bruchteil des vorhandenen Inventars ausgespielt werden. Fragen hierzu beantwortet ihr zuständiger Account Manager gerne jederzeit.

11. Kontakt

Bei Fragen zu diesen Guidelines oder zum RTB Approval Prozess auf der Sröer SSP wenden Sie sich bitte an rtb-approval@storeer-ssp.de