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Ströer Tracking Guidelines für Advertiser und Agenturen zum Einsatz von Trackings

1.  Tracking allgemein


Pro Werbemittel haben sich standardmäßig bis zu fünf Trackingpixel bewährt. Dies beinhaltet in der Regel:

  • zwei Zählpixel für Impression Tracking (Mediaagentur und technischen Dienstleister)
  • einen Clickcommand
  • eine Viewability Messung (z.B. meetrics)
  • ein Marktforschungspixel (z.B. GfK)

Ströer überprüft stichprobenartig die Validität und die Anzahl der Trackings. Nach vorheriger Absprache kann auch eine höhere Anzahl an Trackings eingesetzt werden.

Alle angegeben Werbemittelgewichte verstehen sich inklusive sämtlicher Trackings.

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2. personenbezogene Daten


Cookies und ähnliche Technologien, welche personenbezogene Daten auf dem Gerät des Users speichern und/oder auslesen sowie die weitere Datenverarbeitung, müssen den Richtlinien des Telemediengesetztes sowie der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.

Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist@stroeer.de


Insbesondere (aber nicht abschließend) gehören folgende Arten hierzu:

Externe Trackingpixel, welche Userverhalten analysieren, aufzeichnen und diese ggf. durch eine nachgelagerte Datenbank auf Kundenseite abgleichen, müssen vor Start einer Kampagne explizit durch Ströer freigegeben werden. Hierzu zählen jegliche Ausprägungen folgender Pixelarten:

  • Ad Verification (Auslesen des Umfelds)
  • Targeting Güte (Prüfung der Wirksamkeit des gesetzten Targetings)
  • User Profiling (Sammeln von Profildaten)
  • Drittanbieter Retargeting (Wiederansprache von Usern außerhalb unseres Netzwerks über externe Pixel)
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3. Tracking-Dienstleister (Vendoren)


Alle technischen Dienstleister (Vendoren), die Agenturen und Advertiser nutzen möchten, müssen im TCF v2.0 (Transparency and Consent Framework) des IAB registriert und auf unserer Vendoren-Whitelist gelistet sein.

Rückfragen zur Ströer-Vendorenliste bitte an: vendorlist@stroeer.de

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4. Consent-Signaling bei Direkt-Kampagnen


Für alle Cookies und ähnliche Technologien, die im Rahme der Direkt-Kampagne auf unserem Portfolio eingesetzt werden, muss das notwendige GDPR Makro für die eingesetzten Vendoren an uns übermittelt werden.

Damit wir dieses GDPR Makro künftig erkennen und finden können, benötigen wir mind. 5 Werktage vor Kampagnenstart eine Info, wie und an welcher Stelle dieses GDPR Makro im Redirects, in Skripten, iframes und/oder jeglichen anderen Trackings angeliefert wird.

Alle bei uns zu nutzenden Werbemitteltags/Trackings müssen diese GDPR Makros enthalten.


Hinweis:  Ohne diese Info können wir nicht sicherstellen, dass Direkt-Kampagnen live gehen können.

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5. Zählabweichungen


Zählabweichungen bei ausgelieferten Ad Impressionen, verursacht durch das selektive Filtern eines externen Trackingpixels (z.B. Ad Verification Pixel) werden, sofern sie nicht durch eine validierte Datengrundlage bewiesen werden können, ohne vorherige Absprache von Ströer nicht anerkannt bzw. zu Gunsten von Ströer abgerechnet.

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6. Bundesdatenschutzgesetz BDSG


das Bundesdatenschutzgesetz BDSG muss in jedem Fall eingehalten werden

https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/

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7.  Weiterverwendung gesammelter Trackingdaten


Das Verwenden der gesammelten Trackingdaten ist ausschließlich für die gebuchte Kampagne und auf den gebuchten Zeitraum in unserem Netzwerk begrenzt. Eine weitere Verwendung oder der Verkauf der Daten an Dritte ist untersagt.

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